Berufsbild Heilpraktiker:in
Wie schön, dass Sie sich für das wunderbare und spannende Berufsbild Heilpraktiker:in interessieren! Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen und Antworten rund um das Thema „Heilpraktiker:in werden – Heilpraktiker:in sein.
Wie unterscheiden sich Heilpraktiker:innen von ihren sektoralen Kolleg:innen?
Sektorale Heilpraktiker:innen (Psychotherapie oder Physiotherapie) grenzen sich im Berufsbild dadurch von Voll-Heilpraktiker:innen ab, dass ihre Tätigkeitsfelder eingeschränkt sind.
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie dürfen ausschließlich psychotherapeutisch tätig werden, Heilpraktiker:innen für Physiotherapie nur physiotherapeutisch.
Für die drei Berufe gibt es unterschiedliche Prüfungsordnungen (s. Informationsblätter als .pdf).
Sektoralen Heilpraktiker:innen wird empfohlen, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker:in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie / Physiotherapie“ zu nutzen. Die sektorale Erlaubnis berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker:in“ ohne den Einschränkungszusatz!
Alle nachstehenden Informationen sind auf das Berufsbild Voll-Heilpraktiker:in bezogen. Für sektorale Heilpraktiker:innen gilt das gleichermaßen mit der entsprechenden Beschränkung auf das jeweils erlaubte Tätigkeitsfeld.
Was sind Heilpraktiker:innen?
Es gibt zwei Berufsgruppen in Deutschland, die Menschen mit körperlichen und/oder seelischen Leiden behandeln dürfen: Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Ärztinnen und Ärzte legen den Fokus eher auf Krankheitssymptome. Heilpraktiker:innen behandeln mit ganzheitlichem Ansatz und sind Expert:innen auf dem Gebiet der alternativen Heilkunde. Sie genießen innerhalb des gesetzlichen Rahmens dabei weitgehende Therapiefreiheit.
Heilpraktiker:innen üben ihren Beruf zumeist eigenverantwortlich, manchmal auch im Angestelltenverhältnis aus.
Die rechtliche Grundlage findet sich im deutschen Heilpraktikergesetz (von 1939). Es ermöglicht die „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, d. h. ohne Approbation als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut:in.
Die Ausübung der Heilkunde in Deutschland bedarf der staatlichen Erlaubnis. Um diese zu erhalten und sich Heilpraktiker:in nennen zu dürfen, müssen Sie die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt (Heilpraktikerprüfung) bestehen.
Heilpraktiker:innen zählen zu den freien Berufen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Was machen Heilpraktiker:innen? Wie üben sie ihren Beruf aus?
Als Heilpraktiker:in betrachten und behandeln Sie ihre Patient:innen ganzheitlich, also Körper, Geist und Seele als Gesamtsystem. Sie diagnostizieren Krankheiten und Leiden und behandeln diese auf naturheilkundliche und psychotherapeutische Art und Weise im gesetzlichen Rahmen.
Dabei geht es vor allem um die Entdeckung ursprünglicher Ursachen einer Erkrankung oder eines Leidens als Grundlage für eine nachhaltige Heilung oder Entwicklung. Heilpraktiker:innen begleiten Patient:innen auf ihrem individuellen Weg zur Heilung sowohl auf der körperlichen als auch auf der seelisch-geistigen Ebene.
Die Basis für die Arbeit der Heilpraktikerin und des Heilpraktikers bilden die grundlegenden schulmedizinischen Kenntnisse, naturheilkundliches Wissen sowie die Expertise zu alternativmedizinischen Therapieformen und/oder zu psychotherapeutischen Methoden.
Die alternative Heilkunde umfasst Therapieverfahren aus der Naturheilkunde und Alternativmedizin z. B. Homöopathie, Phytotherapie, Ernährungstherapie oder Ausleitungsverfahren. Auf psychischer Ebene finden sich Methoden, wie z. B. Kognitive Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, Systemik oder Traumatherapie.
Neben der Patientenbehandlung umfasst das Berufsbild Heilpraktiker:in auch die Verwaltung und Organisation. Es gilt z. B. Rechnungen zu schreiben, Behandlungen in der Patientenakte zu dokumentieren oder die Buchhaltung zu führen.
Heilpraktiker:innen obliegen zudem diverse Pflichten im Beruf, wie z. B. Schweigepflicht, Aufklärungspflicht gegenüber Patient:innen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht, Sorgfaltspflicht und Fortbildungspflicht.
Sie ergänzen mit ihrer Arbeit das schulmedizinische Angebot um wichtige naturheilkundliche Therapien und erweitern die verfügbaren Kapazitäten für die Behandlung körperlicher und psychischer Leiden.
Welchen Beschränkungen unterliegen Heilpraktiker:innen?
Die Befugnisse von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sind durch verschiedene Gesetze und Verordnungen gegenüber denen der Ärztin / des Arztes oder der Psychotherapeut:innen eingeschränkt.
Auszug aus den Einschränkungen & gesetzlichen Verboten:
- Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente oder Betäubungsmittel
- Behandlung von Infektionskrankheiten z. B. Cholera, Masern, Diphtherie oder Virushepatitis
- Behandlung bei meldepflichtigen Krankheiten
- Geburtshilfe
- Untersuchung von Straftaten
- Feststellung des Todes
- Führung geschützter Berufsbezeichnungen wie z. B. Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut:in
- Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen
Als fester Bestandteil unserer Heilpraktiker-Ausbildungen werden in der Lebensblüte die Einschränkungen im Themenblock zur Gesetzeskunde gelehrt.
Wie läuft die heilpraktische Diagnose und Behandlung ab?
Jede Patientenbehandlung beginnt mit der sogenannten Anamnese. Sie bildet die Bestandsaufnahme zu Krankengeschichte und Gesundheitszustand und beinhaltet die Abfrage von Beschwerden, Symptomen, Vorerkrankungen, Lebensumständen und anderem.
Falls nötig, werden ergänzende Untersuchungen durchgeführt, z. B. Abklopfen, Abhören oder Funktionstests. Bei Bedarf können weitere Untersuchungen, etwa ein Blutbild im Labor, veranlasst werden.
Aus der Anamnese ergibt sich Ihre Befunderhebung und nachfolgend die Diagnose. Auf Basis der Diagnose kann dann eine individuelle Therapie entwickelt und durchgeführt werden.
Sehr wichtig für den Erfolg Ihrer Behandlung sind der stets achtsame Umgang mit Patient:innen, die kommunikativen Fähigkeiten sowie die therapeutische Haltung der Behandelnden.
Wo arbeite ich als Heilpraktiker:in?
Im Berufsbild Heilpraktiker:in können Sie freiberuflich oder als Angestellte*r arbeiten:
- in der eigenen Einzelpraxis
- in Praxisgemeinschaften mit anderen Heilpraktiker:innen oder therapeutischen Berufen
- bei anderen Heilpraktiker:innen oder Physiotherapeut:innen
- bei Unternehmen
- ...
Weitere FAQs zum Berufsbild Heilpraktiker:in
Was bedeutet die Bezeichnung Heilpraktiker:in?
Mit Beginn des 20. Jahrhunderts kam die Bezeichnung Heilpraktiker:in erstmals auf. In Deutschland wird als Heilpraktiker:in bezeichnet, wer die Heilkunde nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung berufsmäßig ausüben darf, ohne eine Approbation (Bestallung) als Ärztin/Arzt oder Psychologische:r Psychotherapeut:in zu haben (vgl. § 1 Heilpraktikergesetz).
Wer darf sich Heilpraktiker:in nennen?
Heilpraktiker:in dürfen Sie sich nennen, wenn Sie eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz haben. Die Berufsbezeichnung ist entsprechend geschützt.
Ist Heilpraktiker:in ein „echter“ Beruf?
Heilpraktiker:in ist in Deutschland ein „echter“ Beruf. Die Regelung erfolgt im Heilpraktikergesetz, womit die berufs- oder gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Approbation nach § 1 nur mit Erlaubnis zulässig ist.
Wie ist das Berufsbild Heilpraktiker:in geschützt?
„Heilpraktiker:in“ ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung. Berechtigten ist es nach bestandener Heilpraktikerprüfung erlaubt, die Berufsbezeichnung Heilpraktiker:in ohne Bestallung (Approbation) zu führen und die Heilkunde entsprechend auszuüben.
Ist die Ausbildung als Heilpraktiker:in staatlich anerkannt?
Das Heilpraktiker-Berufsbild fußt auf keiner staatlich anerkannten Ausbildung und erfordert keine akademische oder gesetzlich geregelte Ausbildung. Staatlich anerkannt ist nur die erfolgreiche Überprüfung durch das Gesundheitsamt.
Was bedeutet ohne Bestallung?
Die Bedeutung des alten Worts Bestallung bedeutet „Einsetzung in ein Amt“. Ärztinnen & Ärzte, psychologische Psychotherapeut:innen und auch Apotheker:innen erhalten eine Bestallung zur Berufsausübung, heute Approbation genannt.
Heilpraktiker:innen dürfen ohne Bestallung tätig werden.
Was bedeutet „Große*r“ Heilpraktiker:in bzw. Vollheilpraktiker:in?
„Große“ Heilpraktiker:innen bzw. Vollheilpraktiker:innen dürfen alle Krankheiten und Leiden behandeln, deren Behandlung nicht durch die aktuelle Gesetzeslage ausgeschlossen ist.
Was sind sektorale Heilpraktiker:innen?
Sektorale Heilpraktiker:innen sind in ihren Tätigkeitsfeldern eingeschränkt: Heilpraktiker:innen für Psychotherapie dürfen sich nur psychotherapeutisch, Heilpraktiker:innen für Physiotherapie nur physiotherapeutisch betätigen.
Was ist ein*e „Kleine:r“ Heilpraktiker:in?
„Kleine“ Heilpraktiker:innen sind gleichbedeutend mit sektoralen Heilpraktiker:innen. Sie dürfen nur in eingeschränkten Bereichen die Heilkunde ausüben.
Was ist ein*e Heilpraktiker:in für Psychotherapie?
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie sind sektorale Heilpraktiker:innen: Sie sind in ihrer Behandlungstätigkeit auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkt. Andere Behandlungen sind ihnen in ihrem Berufsfeld nicht erlaubt.
Wie unterscheiden sich Heilpraktiker:in für Psychotherapie und Psychologiestudium?
Die Ausbildung (ca. ein Jahr) als Heilpraktiker:in für Psychotherapie bereitet auf die amtsärztliche Prüfung vor, nach deren Bestehen Sie psychotherapeutisch tätig werden dürfen. Um Patient:innen zu behandeln, benötigen Sie zusätzlich eine psychotherapeutische Methode.
Das weitaus umfangreichere Studium der Psychologie an einer Universität benötigt 6 Semester Regelstudienzeit (=3 Jahre) für den Bachelor und weitere 4 Semester (=2 Jahre) für den Master. Mit einem Master-Abschluss in Psychologie können Sie in einem der Verfahren Psychotherapie, Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie approbieren.
Was ist der Unterschied zwischen Heilpraktiker:in für Psychotherapie und psychologischer Berater:in?
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie (offizielle Berufsbezeichnung) besitzen die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Sie dürfen leichte Störungen psychotherapeutisch behandeln, z. B. Angst- und Panikstörungen / Phobien, Burnout, Beziehungsprobleme oder Schlafstörungen. Schwere psychische Störungen, wie z. B. schwere Depressionen oder Schizophrenie, sind an psychiatrische Fachärztinnen/-ärzte oder psychologische Psychotherapeut:innen zu verweisen.
Psychologische Berater:innen (kein geschützter Beruf) dürfen lediglich in bestimmten Lebenssituationen, wie z. B. bei Trauer oder Überforderung, begleitend unterstützen. Sie arbeiten ausschließlich mit psychisch gesunden Menschen ressourcen- und zukunftsorientiert und nicht in der Vergangenheit.
Es ist ihnen untersagt, psychische Störungen mit Krankheitsniveau (z. B. Depression, Phobie, Burnout) zu behandeln.
Psychologische Berater:innen sind im Gegensatz zu Heilpraktiker:innen umsatzsteuerpflichtig.
Was ist ein*e Heilpraktiker:in für Physiotherapie?
Heilpraktiker:innen für Physiotherapie sind sektorale Heilpraktiker:innen: Sie sind in Ihrer Behandlungstätigkeit auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkt. Andere Behandlungsfelder sind ihnen nicht erlaubt.
Welcher Unterschied besteht zwischen Heilpraktiker:in und Homöopath:in?
„Heilpraktiker:in“ bezeichnet den Beruf, „Homöopath:in“ spezifiziert die eingesetzte Therapie. Homöopath:innen sind also Personen, die als Therapieform die Homöopathie einsetzen. Dieses können Heilpraktiker:innen bzw. eine Ärztin oder ein Arzt sein.
Eine offizielle Berufsbezeichnung „Homöopath:in“ existiert jedoch nicht und darf folglich als solche nicht verwendet werden.
Wie sind meine Berufsaussichten als Heilpraktiker:in?
Die Berufsaussichten sind für Heilpraktiker:innen durch die zunehmende Akzeptanz alternativer Heilmethoden auch in Ergänzung zur klassischen Schulmedizin als gut einzustufen. Patient:innen schätzen die Aufmerksamkeit und die persönliche Betreuung ohne Zeitdruck und Leistungszwänge.
In der Wahl ihrer Therapiemethoden sind Heilpraktiker:innen im gesetzlichen Rahmen frei und können diese durch Fortbildungen erweitern. Damit können sie sich nach ihren Wünschen spezialisieren und flexibel auf Markterfordernisse reagieren.
Wie sind meine Berufsaussichten als Heilpraktiker:in für Psychotherapie?
In unserer heutigen Gesellschaft sind wir ständig wachsenden Anforderungen mit immer schnelleren Veränderungen ausgesetzt. Die Beschleunigung unseres täglichen Lebens überfordert viele zunehmend. Dazu kommen häufig Doppelbelastungen durch Beruf und Familie, sodass viele an ihre Grenzen und leider zunehmend darüber hinaus geraten.
Ständig steigende Fallzahlen erzeugen einen immer größer werdenden Mangel an Therapiekapazität. Die Medien berichten regelmäßig.
Die approbierten Psychotherapeut:innen können den Bedarf nicht mehr decken. Die Folge sind zum Teil unerträglich lange Wartezeiten, manchmal mehrere Monate – in Akutfällen natürlich verheerend.
Als Heilpraktiker:in für Psychotherapie füllen Sie hier nicht nur Lücken – für Sie entwickelt sich ein immer größer werdender Markt für Psychotherapie und Beratung.
Wie viel verdiene ich als Heilpraktiker:in?
Ihr Einkommen bzw. Gehalt im Berufsfeld Heilpraktiker:in hängt neben der Qualifikation und der Spezialisierung im Wesentlichen auch von der Erfahrung und ihren Erfolgen ab.
Da Sie in freiberuflicher Tätigkeit frei in der Arbeitszeit- und Preisgestaltung sind (Orientierung bietet die Gebührenordnung für Heilpraktiker:innen), können nur Anhaltspunkte für die Stundensätze gegeben werden:
- 100 – 200,-- Euro für eine Erstanamnese
- 50 – 100,-- Euro pro Behandlungsstunde
Wer bezahlt mich als Heilpraktiker:in?
Die Kosten für Heilpraktiker:innen müssen Patient:innen privat tragen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten. Privatkrankenkassen übernehmen diese vertragsabhängig ganz oder teilweise oder mit Zusatzversicherung.
Darf ich als Heilpraktiker:in „krankschreiben“?
Manche Empfänger:innen akzeptieren Atteste von Heilpraktiker:innen. Gesetzliche Krankenkassen verlangen allerdings i. d. R. ärztliche Atteste. Bei gesetzlich Versicherten reicht daher eine Krankschreibung durch Heilpraktiker:innen nicht aus.
Welche Rezepte darf ich als Heilpraktiker:in ausstellen?
Gemäß dem Arzneimittelgesetz dürfen Sie als Heilpraktiker:in keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verschreiben. Sie dürfen auch keinerlei Arzneimittel herstellen.
Was ist im Heilpraktikergesetz geregelt?
Im Heilpraktikergesetz sind die Grundlagen für die berufs- oder gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde im Berufsbild Heilpraktiker:in ohne Bestallung (Approbation) geregelt.
Sie möchten noch mehr Details erfahren?
Weitere Details zu den Berufsbildern Voll-HP & Sektorale HPP erhalten Sie