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Heilpraktikerprüfung
Amtsärztliche Überprüfung

Heilpraktiker:in (uneingeschränkte Heilerlaubnis)
Heilpraktiker:in für Psychotherapie (eingeschränkte Heilerlaubnis)

Zweimal pro Kalenderjahr bieten die Gesundheitsämter Prüfungstermine für angehende Heilpraktiker:innen an. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur amtlichen Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) beantworten.

Amtsärztliche Heilpraktikerprüfung - Hannover/Niedersachsen

Alle weiteren Details und Informationen zur Heilpraktikerprüfung in der Region Hannover finden Sie auf der Infoseite des Gesundheitsamts Hannover. Sollten Sie Ihre Heilpraktikerprüfung bei einem anderen Gesundheitsamt planen, sollten Sie die gewünschten Informationen auf dessen Homepage gleichermaßen finden.


Welche Voraussetzungen muss ich für die Prüfungszulassung erfüllen?

Sie müssen für Ihre Prüfungszulassung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptschulabschluss
  • Die Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen der Mindestaltersgrenze von 25 Jahren abgenommen bzw. abgelegt werden.
  • Das amtliche Führungszeugnis darf nicht älter als einen Monat sein: Polizeiliches Führungszeugnis beantragen
  • Die ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung zur Berufsausübung als Heilpraktiker:in darf ebenfalls nicht älter als einen Monat sein.
  • Antragstellung rechtzeitig: Anmeldeschluss ist der 10. Januar für die Märzprüfung und der 10. August für die Oktoberprüfung
  • Antragstellung vollständig: Bitte informieren Sie sich beim am Ort Ihrer geplanten Berufsausübung zuständigen Gesundheitsamt (Suche Gesundheitsämter), welche Unterlagen aktuell der Antragstellung beizufügen sind.
    Für Hannover finden Sie das auf der Infoseite des Gesundheitsamts in den Dokumenten zur 'Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung'.

Wie läuft meine Prüfung ab (Termine, Dauer & Modus)?

  • Die amtsärztliche Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Heilpraktiker-Prüfung als nicht bestanden. Die Überprüfung bezweckt grundsätzlich die Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung.
  • Termine: 2x jährlich mit dem schriftlichen Teil am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober
    Teilweise gibt es Wartelisten, da die Anzahl der Prüflinge bei einigen Gesundheitsämtern begrenzt ist. Bitte informieren Sie sich dazu frühzeitig bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und melden sich dort rechtzeitig an.
  • Umfang schriftlicher Teil
    • Heilpraktiker:in: 60 Fragen in 120 Minuten
    • Heilpraktiker:in (Psychotherapie): 28 Fragen in 60 Minuten
    • Multiple-Choice-Verfahren, 75 % der Prüfungsfragen sind richtig zu beantworten
  • Umfang mündlicher Teil: Überprüfungsgespräch bis zu ca. 45 Minuten

Wo wird meine Heilpraktikerprüfung abgenommen?

  • Die Heilpraktikerprüfungen finden im für den Ort der geplanten Berufsausübung (Praxis-Adresse) zuständigen Gesundheitsamt statt. Das für Ihr Gebiet zuständige Gesundheitsamt finden Sie leicht mit der Suche des Robert-Koch-Instituts.
  • Schriftliche Überprüfungen finden für die Schüler:innen der Lebensblüte in der Regel in Hannover statt.
  • Mündliche Überprüfungen werden auf amtliche Einladung in Hannover oder Lüneburg abgenommen.

Wie viel kostet meine Heilpraktikerprüfung?

  • Die Kosten für die Heilpraktikerüberprüfung variieren je nach Bundesland zwischen 500,-- und 1.000,-- Euro.
  • In Hannover kostet eine vollständig bestandene Prüfung ca. 1000,-- Euro (Stand 2019).

Welches Wissen wird in der Prüfung als Heilpraktiker:in erwartet?

Quelle (Stand Mai 2021): Infoseite des Landes Niedersachsen

Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob von Ihrer Ausübung der Heilkunde eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen oder Ihre Patient:innen im Besonderen ausgehen kann.

Dementsprechend wird bei der Überprüfung darauf geachtet, dass Ihnen die Grenzen Ihrer persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Gefahren im Fall der Überschreitung bekannt sind und Sie sich bewusst und bereit sind, ihr berufliches Handeln danach auszurichten.

Nach Ihrer Ausbildung Heilpraktiker:in wird von Ihnen das nachstehend aufgelistete Fachwissen in diesen Prüfungsthemen erwartet:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Gesundheitssystem in Deutschland in seinen wesentlichen Strukturen und die Stellung des Heilpraktikerberufs in diesem System
    • für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevante Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere das HPG, das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, das HWG und das UWG
    • medizinrechtliche Grenzen sowie Grenzen und Gefahren allgemein üblicher diagnostischer und therapeutischer Methoden bei der Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten aufgrund von Arztvorbehalten insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes, im Arzneimittel- oder Medizinprodukterecht
    • Nachweis, das Handeln im Interesse des Patientenschutzes nach diesen Regelungen auszurichten
    • zutreffende Einschätzung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere über die Grenzen mit Blick auf haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten
  • Qualitätssicherung
    • Grundregeln der Hygiene einschließlich Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen einschließlich Nachweis zur Beachtung bei der Ausübung des Berufs
    • Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung einschließlich Nachweis zur Beachtung dieser Kenntnisse bei der Berufsausübung
  • Notfallsituationen
    • Erkennung von Notfallsituationen oder lebensbedrohlicher Zustände nebst Sicherstellung der angemessenen Erstversorgung
  • Kommunikation
    • für eine Ausübung des Heilpraktikerberufs notwendige Kenntnisse in der medizinischen Fachterminologie
    • angemessene Kommunikation und Interaktion mit Patient:innen aller Altersgruppen
    • fachbezogene Verständigung im Rahmen der Stellung im Gesundheitssystem mit anderen Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitswesen
  • medizinische Kenntnisse
    • zur Ausübung des Heilpraktikerberufs notwendige Kenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie sowie Pharmakologie
    • zur Ausübung des Heilpraktikerberufs notwendige Kenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre sowie akuter und chronischer Schmerzzustände
    • zur Ausübung des Heilpraktikerberufs notwendige Kenntnisse zur Erkennung und Behandlung von physischen und psychischen Erkrankungen bei Patient:innen aller Altersgruppen, insbesondere in den Bereichen von
      1. Erkrankungen des Herzes, Kreislaufs und der Atmung
      2. Erkrankungen des Stoffwechsels und des Verdauungsapparates
      3. immunologischen, allergologischen und rheumatischen Erkrankungen
      4. endokrinologischen Erkrankungen
      5. hämatologischen und onkologischen Erkrankungen
      6. Infektionskrankheiten
      7. gynäkologischen Erkrankungen
      8. pädiatrischen Erkrankungen
      9. Schwangerschaftsbeschwerden
      10. neurologischen und dermatologischen Erkrankungen
      11. geriatrischen Erkrankungen
      12. psychischen Erkrankungen
      13. Erkrankungen des Bewegungsapparats
      14. urologischen Erkrankungen
      15. ophthalmologischen Erkrankungen
      16. Erkrankungen des Halses, der Nasen und der Ohren
  • anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse
    • Verständnis und Bewertung ärztlicher Befunde und Befunde anderer Berufsgruppen einschließlich der enthaltenen Laborwerte nebst der angemessenen Bewertung und Berücksichtigung im Rahmen der Berufsausübung
    • vollständige und umfassende Anamnese-Erhebung einschließlich eines psychopathologischen Befundes und Anwendung von dem Heilpraktikerberuf angemessene Methoden der Patientenuntersuchung
    • Stellung einer berufsbezogene Diagnose unter Anwendung medizinischer Kenntnisse, unter Einbeziehung vorliegender Befunde, gestützt auf die Anamnese und im Bewusstsein der Grenzen eigener diagnostischer und therapeutischer Methoden sowie möglicher Kontraindikationen sowie Ableitung eines Behandlungsvorschlags daraus, der keine Gefährdung der Patientengesundheit erwarten lässt
    • Nachweis der Anwendung, insbesondere wenn der Behandlungsvorschlag invasive Maßnahmen beinhaltet, ohne Gefährdung der Patientengesundheit
    • Enthält der Behandlungsvorschlag Maßnahmen, die den alternativen Therapieformen zuzurechnen sind, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erklären. Des Weiteren ist auf Nachfrage zu zeigen, dass diese ohne Gefährdung der Patientengesundheit angewendet werden können.

Welches Wissen wird in der Prüfung als Heilpraktiker:in für Psychotherapie erwartet?

Quelle (Stand Mai 2021): Infoseite des Landes Niedersachsen

Haben Sie nach Ihrer Ausbildung Heilpraktiker:in für Psychotherapie eine entsprechende sektorale Heilpraktikererlaubnis beantragt, erstreckt sich Ihre amtsärztliche Überprüfung auf die Themen zur Prüfung als Voll-Heilpraktiker:in (s. vorstehende Frage) mit der Einschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie sowie ergänzend auf die folgende Sachgebiete:

  • Kenntnisse über die Abgrenzung psychischer von somatischen Störungen, insbesondere von Volkskrankheiten, Stoffwechselerkrankungen, Systemerkrankungen und degenerativen Erkrankungen
  • Erkennung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
  • Kenntnisse von Symptomen und Erscheinungsbildern derartiger psychischer Störungen, die Gefahren für Patientinnen und Patienten und dritte Personen darstellen, sodass deren Behandlung ausschließlich durch Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten mit Approbation angezeigt ist
  • ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das seelische Krankheitsbild
  • Kenntnisse in psychologischer Diagnostik, in Psychopathologie und klinischer Psychologie
  • Grundkenntnisse der entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologischen Grundlagen der Psychotherapie
  • Grundkenntnisse der Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen
  • Grundkenntnisse der psychosomatischen und der psychiatrischen Krankheitslehre, medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse im Bereich der Psychotherapie, die Fähigkeit, die Patientin oder den Patienten entsprechend ihrer oder seiner Diagnose zu behandeln

Wo finde ich die amtlichen Vorgaben zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern?


Weitere FAQs zur amtsärztlichen Überprüfung

Wann sind die Termine der Heilpraktikerprüfung?

Die Prüfungen finden bei den Gesundheitsämtern 2x jährlich (Frühjahr und Herbst) statt. Zumeist sind die Termine für die schriftliche Prüfung der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober.
Im Nachgang zur bestandenen schriftlichen Heilpraktiker-Prüfung werden Sie zur mündlichen Prüfung vom Prüfungsträger eingeladen.

Wie hoch ist die Bestehensquote / Durchfallquote in der Heilpraktikerprüfung?

Die Bestehensquote hängt u. a. vom prüfenden Gesundheitsamt, der ausbildenden Schule und dem Lerneifer der Schüler:innen ab und schwankt. Offizielle Zahlen werden aus Datenschutzgründen vom Gesundheitsamt nicht veröffentlicht. Kursierende Angaben sind in der Regel Mutmaßungen oder unbelegte Behauptungen.

Ihre ausgewählte Heilpraktikerschule sollte für ihre Prüflinge die aktuelle Bestehensquote nennen können. Fragen Sie sie!

Was passiert, wenn ich durch die Heilpraktikerprüfung falle?

Nichts – Sie erhalten keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und dürfen keine Praxis gründen.
Die Prüfung liegt auf hohem Niveau, ähnlich dem Physikum im Medizinstudium. Deshalb sollten Sie sich nicht entmutigen lassen und es erneut versuchen. Ihre Prüfungsgebühr ist leider erneut zu entrichten.

Wie oft kann ich die amtsärztliche Überprüfung wiederholen?

Beliebig oft – es gibt keine Begrenzung für die Wiederholung der Heilpraktikerprüfung. Sie können es so oft versuchen, wie Sie möchten.

Warum wird ein Führungszeugnis benötigt?

Mit dem polizeilichen Führungszeugnis soll Ihre untadelige Reputation belegt werden. Sie dürfen keine Vorstrafe oder anderweitige Verurteilung wegen einer Straftat haben.
Daher wird zur Zulassung zur Heilpraktikerprüfung vom Gesundheitsamt Ihr polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis verlangt: Polizeiliches Führungszeugnis beantragen


Quellenangaben: Gesundheitsamt Hannover, Land Niedersachsen, Bundesanzeiger


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